Eine große Anzahl chinesischer Reifen unterliegt Zollsanktionen

03-04-2023

Am 30. März veröffentlichte die Abteilung für Binnenmarktschutz der Eurasischen Wirtschaftskommission die Bekanntmachung Nr. 2023/363/AD18R3.


Die Ankündigung wird eine abschließende Überprüfung der Änderungen in der Anti-Dumping-Situation für Lkw-Reifen mit Ursprung in China enthalten. Die endgültige Entscheidung beschloss, die Resolution 154 von 2015 beizubehalten und weiterhin Antidumpingzölle zu erheben.


Der Antidumpingzollsatz für chinesische Produkte, die in den Fall verwickelt sind, reicht von 14,79 % bis 35,35 %. Das betreffende Produkt hat eine Unionssteuernummer von 4011 20 100 0, 4011 20 900 0 und 8708 70 990 9.


Im September 2014 leitete die Eurasische Wirtschaftskommission eine Anti-Dumping-Untersuchung gegen chinesische Lkw-Reifen ein.


Am 18. Dezember 2015 verhängte die Behörde einen fünfjährigen Antidumpingzoll auf die betroffenen Produkte. Im Jahr 2021 wurde das Steuererhebungsdatum verlängert und bis zum 28. Juni 2026 wirksam.


Im März 2022 leitete die Eurasische Wirtschaftskommission eine Antiumgehungsuntersuchung zu chinesischen Lkw-Reifen ein. Die Untersuchung betraf LKW-Reifen, die mit Reifen und Scheiben- oder Nichtscheiben-Felgenbaugruppen exportiert wurden.


Im Jahr 2023 wird die Behörde Antidumpingzoll in gleicher Höhe auf die betroffenen Produkte erheben.

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